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Prüfservice - sicher ist sicher

Sowohl die aktuelle Fassung der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) vo August 2004, als auch die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern BGI 694 vom April 2007 (vormals Unfallverhütungsvorschrift BGV D36) verpflichten den Unternehmer u.a., nur Leitern und Tritte zur Verfügung stellen, oder selbst benutzen, die den Regeln der Technik entsprechen und nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind (siehe Abschnitt 3 BGI 694).

Der Unternehmer hat nach BGI 694 dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen,
insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung
bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter
Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.



Wie das geht ? Ganz einfach:

* Sie vereinbaren mit uns einen Termin.
* Wir prüfen die Leitern bei Ihnen (selbstverständlich alle Marken).
* Einwandfreien Leitern erhalten einen Prüfaufkleber.
* Defekten Leitern werden, sofern reparaturfähig, vor Ort oder bei größeren Reparaturen in unserer Werkstätte
   instandgesetzt und nach erfolgter Reparatur mit Prüfplaketten.
* Totalschäden entsorgen wir in Ihrem Auftrag.
* Das Führen des Leitern-Prüfbuches wird von uns übernommen.


Eine Durchführungsanweisung der Leiterprüfung können Sie sich hier anschauen.
Dieses Dokument liegt als PDF-Datei vor.

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